Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Der Gästeführerverein Quedlinburg e. V. (im weiteren „GQ“ genannt) bietet den Teilnehmenden der 8. Deutschen Gästeführertagung und der 31. Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland e. V. 2025 in Quedlinburg die Möglichkeit zur Teilnahme an Führungen in Quedliburg und der Region an. Die Angebote des Rahmenprogramms finden als Vorprogramm am 13. März 2025 und als Nachprogramm am 16. März. 2025 statt und sind ausschließlich durch angemeldete Tagungsteilnehmer oder Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des BVGD e. V. buchbar.
Es gelten prinzipiell die zum Zeitpunkt der Führungen gültigen rechtlichen Vorschriften des Infektionsschutzes im Bundesland sowie der Stadt Quedlinburg und der am Programm beteiligten Orte.
1. Leistungsbeschreibung
Die Führungsangebote des Rahmenprogrammes werden über den GQ organisiert. Inhalt und Ablauf sind dem Programm zu entnehmen.
2. Preise und Zahlungsweise
Die Preise der Angebote decken die anfallenden Kosten und Aufwandspauschalen. Der GQ hat keine Gewinnerzielungsabsicht.
Die Zahlung der gebuchten Leistungen ist direkt mit der Buchung fällig, spätestens 14 Tage nach Buchung. Erst nach Eingang der Zahlung und Bestätigung der Buchung durch den GQ ist die Buchung verbindlich. Sollte die Buchung kurzfristig vor dem geplanten Termin stattfinden, ist der Rechnungsbetrag in jedem Fall vor der Führung zu zahlen.
3. Wartezeit, Ausfall
Die Führungen finden zu den angegebenen Zeiten statt. Bei einer Verspätung des Gastes kann durch die Gruppe nicht gewartet werden. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch. Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an den GQ, um ggf. ein späteres Hinzukommen zur Gruppe zu ermöglichen. Sie erhalten für den Tag der Führung eine Notfalltelefonnummer.
Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls oder einer Absage der Führung durch den GQ (z. B. spontane Erkrankung des Guides), wird der gezahlte Beitrag zu 100% rückerstattet. Bitte geben Sie für Notfälle Ihre Mobiltelefonnummer an.
4. Rücktritt - Stornierungsbedingungen
Der Kunde kann von einer bestellten Führung zurücktreten, indem der Rücktritt dem GQ in Textform mitgeteilt wird. Bei ausgebuchten Touren, wird durch den GQ versucht, die Tickets an Nachrücker weiterzugeben. In dem Fall entstehen keine Stornierungsgebühren. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Stornierungsfristen wie folgt:
Stornierungsfristen Führungen in Quedlinburg:
• bis 10 Tage vor der Führung: kostenfrei
• ab 7 Tage vor der Führung: 50%
• ab 2 Tage vor der Führung: 100%
Stornierungsfristen für die Bustouren am 13.03. und 16.03.2025
• bis 30 Tage vor der Bustour: 20%
• ab 29 Tage vor der Bustour: 30%
• ab 10 Tage vor der Bustour: 90%
• ab 2 Tage vor der Bustour: 100%
Der GQ kann von der bestellten Führung zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere durch Hochwasserereignisse und amtlicher Unwetterwarnung gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird. Der Gästeführer kann unter denselben Voraussetzungen die Tour auch ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Kunden wird für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Einschränkungen
Der Kunde sowie der Gästeführer nehmen zur Kenntnis, dass zu bestimmten Zeiten Sehenswürdigkeiten nicht zu besichtigen sind oder die Führung in ihrem Ablauf gestört werden kann, beispielsweise durch Großveranstaltungen mit Straßensperren. Der Gästeführer bietet in derartigen Fällen Alternativen an, die in seinem Ermessen liegen.
Die Teilnehmenden sind darüber informiert, dass im Rahmen der 8. Deutschen Gästeführertagung Berichterstattungen mit Ton- und Bildaufnahmen des Gästeführenden und der Teilnehmenden erfolgen. Ton- und Bildmitschnitte durch die Teilnehmenden und Tonaufnahme des Führungsinhaltes sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Gästeführer erlaubt.
Ausgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Gästeführers auf keine Weise vervielfältigt werden.
6. Gruppengröße
Die Teilnehmerzahlen für die einzelnen Führungsangebote sind beschränkt. Die konkreten Zahlen finden Sie im Rahmenprogramm. Ebenso ist die Durchführung der Touren abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht erreicht werden, wird im gegenseitigen Einvernehmen nach einem Alternativangebot gesucht. Wenn auch dieses nicht zustande kommt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Führung und es wird keine Zahlung fällig.
7. Haftung
Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Teilnahmebetrages. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht vom Gästeführer übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten beim GQ gespeichert und an die für die Führungen verantwortlichen Gästeführenden weitergegeben werden.
Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
9. Anerkennung der Vertragsbedingungen
Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht. Die Beweislast für den Widerspruch trägt der Kunde.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gästeführervertrag ist, soweit rechtlich zulässig, Quedlinburg.
11. Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Kunde bucht ausschließlich unter Zugrundelegung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GQ für Buchungen im Rahmenprogramm der Deutschen Gästeführertagung 2025“.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
12. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten ab sofort in Kraft.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Interesse der Parteien am nächsten kommt. Sollte dies nicht möglich sein, treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.
Quedlinburg, den 1. November 2024